Zahnversicherung – Brechen uns Zahnversicherungen den Kiefer?

Seit einigen Jahren sinken die Leistungen der Krankenversicherungen drastisch und wir Kassenpatienten müssen auch bei der zahnärztlichen Versorgung oft tief in die Tasche greifen. Allerdings ist auch bei der Zahnversicherung eine gute Recherche von Vorteil, denn die Unterschiede sind gravierend!

Wer bietet Zahnversicherungen an?

Zahnversicherungen werden mittlerweile von fast allen gesetzlichen Krankenversicherungen sowie auch von Privatversicherungen angeboten. Doch was leistet eine Zusatzversicherung überhaupt und müssen wir Versicherungsnehmer trotzdem noch einen Eigenanteil leisten?

Versicherungsbeispiele:

Manche Zusatzversicherungen bzw. Zahnzusatzversicherungen bei denen der Patient, genau wie bei der gesetzlichen Versicherung, die Materialkosten von ungefähr 80% für einen Inlay als Zahnfüllung bezahlen muss. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer jedoch für eine Kunststofffüllung so hat er keine größeren Zusatzkosten zu befürchten.

Natürlich bieten andere Anbieter auch die Komplettübernahme der Kosten an. Hierfür werden jedoch höhere Beiträge verlangt und ob sich diese wirklich lohnen, ist für mich fraglich.

Als traurig empfinde ich bei einigen Versicherungen die Altersgrenze. Rentnerinnen und Rentner gelten als nicht mehr versicherungswürdig und ihr Antrag wird schon im Vorfeld abgelehnt. Aber auch Patienten mit stark geschädigten oder fehlenden Zähnen werden oft nicht versichert oder der Versicherungsbeitrag ist drastisch erhöht.

Eine Fehlstellung der Zähne wird von den Kassen nur übernommen, wenn sie nach Versicherungsabschluss eintrifft. Kinder sollten daher schon im Vorschulalter zusatzversichert werden!

Andere Unternehmen stocken die Zuzahlungen nach Mitgliedsjahren auf. Für jedes weitere Versicherungsjahr erhöht sich die Zuzahlung durch die Kassen.

Einige Kassen verweigern die Bezahlung ganz wenn die jährlich festgesetzte Höchstgrenze überschritten wurde.

Vorsicht beim Kleingedrucktem!

Verschiedene Versichererungen haben auch eine Extraklausel in ihren Verträgen stehen. Sollte der Versicherungsnehmer diese überlesen haben, so verzichetet er für die kommenden 3 Jahre auf sein Kündigungsrecht.

Spiegel berichtet:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,600859,00.html

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